Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung oder absolviertem Kurs. Fotos, die während der Fahrausbildung oder während der Kurse gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht oder weitergegeben werden. In der ersten Fahrlektion werden die AVB besprochen und verbindlich unterschrieben.
Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrstunde und in allen Kursen (ausgenommen Nothilfekurs) mitzuführen, ohne Ausweis darf keine Fahrstunde/Unterricht durchgeführt werden (volle Verrechnung).
Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Autofahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne etc.). Der Tarif pro Lektion bleibt deswegen unverändert.
Fahrzeuge für die Roller-/Motorradausbildung bring der Fahrschüler mit.
Anmeldungen
Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.
Absenzen/Abmeldezeitpunkt, Annullierungsgebühren
Vereinbarte Fahrlektionen können kostenlos bis 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zu 100 % verrechnet. Ausnahme: Bei Krankheit oder Unfall beträgt die Abmeldefrist unter Vorlage eines Arztzeugnisses 4 Stunden.
Nichterscheinen/-teilnahme an Verkehrskunde- oder Motorradgrundkurs: 100 % Verrechnung
Motorradgrundkurs
- Der Motorradgrundkurs wird ab 3 Teilnehmer durchgeführt. Eine Umbuchung wird 5 Tage im Voraus mitgeteilt.
- Die Kurse müssen der Reihe nach besucht werden.
- Die Teilnehmer sind augefordert den Anweisungen des Instruktors zu folgen, für jegliche Unfälle haftet der Teilnehmer.
- Mitzubringen sind gültiger Lernfahrausweis und Fahrzeugausweis, verkehrs- und betriebstaugliches Motorrad, angemessene Motorradbekleidung (kurze Hosen, TShirts und Flipflop werden nicht akzeptiert).
- Die Kurse finden bei jeder Witterung statt.
- Das Kursgeld wird bar am jeweiligen Kurstag einkassiert.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist der volle Kursbetrag zu bezahlen.
Nothelferkurs
- Das Kursgeld wird bar am jeweiligen Kurstag einkassiert.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist der volle Kursbetrag zu bezahlen.
Verkehrskundekurs
- Der Kurs wird ab 6 Teilnehmer durchgeführt. Eine Umbuchung wird 5 Tage im Voraus mitgeteilt.
- Der Kurs kann nur mit einem gültigen Lernfahrausweis (muss an jedem Kursabend vorgewiesen werden) besucht werden.
- Das Kursgeld wird bar am ersten Abend einkassiert.
- Ein Verschieben von Kursteil 2, 3 oder 4 in einen späteren Kurs wird mit CHF 30.00 verrechnet.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben am 1. Kurstag ist der volle Kursbetrag zu bezahlen.
Ausschluss
Die Schulleitung oder die Instruktoren behalten sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel als Stellvertretung vornehmen.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Erleben klg ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Erleben klg. Gültig ab 1.1.2016
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